UCMJ-Bestrafung Artikel 115 - Malingering
UCMJ Article 137 Briefing
Inhaltsverzeichnis:
Artikel 115 des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes (UCMJ) regelt die Missachtung. Obwohl es sich um ein veraltetes Wort handelt, ist das Nachsinnen ein schweres Vergehen im Militär. Es bedeutet, dass Sie so tun, als würden Sie die Aufgabe erledigen, die Sie zugewiesen haben, anstatt sie tatsächlich zu erledigen, und es gibt schwerwiegende Strafen, die aufgrund einiger spezifischer Faktoren variieren.
Nach Angaben der UCMJ:
Das Wesentliche dieser Straftat ist die Absicht, die Ausführung von Arbeiten, Pflichten oder Dienstleistungen zu vermeiden, die von einem Wehrdienst ordnungsgemäß oder normalerweise erwartet werden. Ob es darum geht, alle Pflichten oder nur eine bestimmte Arbeit zu vermeiden, ist es das Ziel, sich zu entziehen, was die Straftat charakterisiert. Daher ist das Wesen oder die Dauerhaftigkeit einer selbst zugefügten Verletzung in Bezug auf die Schuldfrage nicht wesentlich und auch nicht die Schwere einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die eine Schande darstellt.
Was macht Malingering im Militär aus?
Wenn man sich des Malings schuldig macht, hängt es von einigen Faktoren ab. Wenn Sie wissen, dass Sie einer bestimmten Aufgabe oder einem bestimmten Arbeitsbereich zugewiesen sind und sich vorgeben, krank oder verletzt zu sein, oder wenn Sie sich absichtlich verletzt haben, um diese Pflicht zu umgehen, dann entsprechen Sie den Kriterien eines Malingerers.
Die UCMJ stellt fest:
„Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt und die zur Vermeidung von Arbeit, Dienst oder Dienst verpflichtet ist“(1) vortäuscht Krankheit, körperliche Behinderung, geistiges Versagen oder Störung; oder
(2) verursacht absichtlich Selbstverletzung; wird bestraft, wie ein Kriegsgericht ihn anweisen kann.
Elemente.
(1) dass der Angeklagte der voraussichtlichen Abtretung oder der Verfügbarkeit für die Erbringung von Arbeit, Dienst oder Dienstleistung zugewiesen wurde oder davon Kenntnis hatte;
(2) dass der Angeklagte eine Krankheit, eine körperliche Behinderung, ein geistiges Versagen oder eine Störung vorgetäuscht oder sich absichtlich eine Verletzung zugefügt hat; und
(3) Der Zweck oder die Absicht des Beschuldigten bestand darin, die Arbeit, die Pflicht oder die Dienstleistung zu vermeiden. Hinweis: Wenn die Straftat in Kriegszeiten oder in einer feindlichen Feuergeldzone begangen wurde, fügen Sie das folgende Element hinzu
(4) Die Straftat wurde begangen (in Kriegszeiten) (in einer feindlichen Feuerzahlungszone).
Strafe für Malingering
Abhängig von der Art der Straftat gibt es eine Reihe von Strafen für das Betrug. Wenn nachgewiesen werden kann, dass sich die beschuldigte Person absichtlich selbst verletzt hat oder vorgab, verletzt zu werden, ist dies die Ausgangssituation. Wenn die Taten während des Krieges oder eines feindlichen Kriegsgebiets stattfanden, werden die Strafen schwerwiegender sein.
Nach Ansicht der UCMJ erhalten Sie, wenn Sie sich eine Verletzung vortäuschen, eine unehrliche Entlassung und eine einjährige Haft, in der Sie alle Vergütungen und Vergütungen einbüßen.
Eine vorzeitige Verletzung während des Krieges oder in einem feindlichen Kriegsgebiet führt zu einer unehrenhaften Entlassung, zum Verlust der Bezahlung und zu einer dreijährigen Haft.
Wenn Sie sich absichtlich verletzen, was von gewalttätigen Verletzungen bis hin zu Hunger und Arbeitslosigkeit reichen kann, erwarten Sie eine unehrenhafte Entlassung, Lohnverzicht und eine fünfjährige Gefangenschaft. Wenn Sie sich während des Krieges oder in einer feindlichen Zone absichtlich verletzen, werden Sie 10 Jahre lang eingesperrt und unehrenhaft entlassen.
Artikel 134-38 der UCMJ - Ausbreitung und Prostitution
Artikel 134 Absatz 38 des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Ausbreitung und Prostitution. UCMJ-Prostitution.
Strafbare Artikel der UCMJ: Artikel 120
Strafbare Artikel des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Artikel 120: Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und anderes sexuelles Fehlverhalten.
Artikel 108 der UCMJ - Zerstörung von Staatseigentum
Die Artikel 77 bis 134 UCMJ werden als Strafartikel bezeichnet. Hier finden Sie Informationen zu Artikel 108 - Zerstörung von Staatseigentum.