Strafbare Artikel der UCMJ: Artikel 120
Grundgesetz erklärt: Einführung (Artikel 1 und 20)
Inhaltsverzeichnis:
Artikel 120 ist eine der schwerwiegendsten Straftaten des einheitlichen Militärgerichtsgesetzes. Obwohl der Code in einer veralteten Sprache verfasst ist, ist er immer noch Teil der Militärjustiz. Einige dieser Sprachen sind zu finden: „Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt und mit einer Frau, die nicht gewaltsam und ohne Zustimmung einer Frau Geschlechtsverkehr begeht, ist der Vergewaltigung schuldig und wird mit dem Tod oder einer anderen Strafe bestraft ein Kriegsgericht kann anweisen. “
Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt und die unter Umständen, die keine Vergewaltigung darstellen, einen Geschlechtsverkehr mit einer Frau begeht, die nicht das Alter von sechzehn Jahren erreicht hat, sich der körperlichen Erkenntnis schuldig macht und als Gericht bestraft wird. martialisch kann regieren. Die Straftatkategorien und Höchststrafen lauten wie folgt:
Vergewaltigung und Vergewaltigung eines Kindes: Unehrliche Entlassung, Tod oder Entlassung für das Leben und Verlust sämtlicher Entgelte und Zulagen.
Verschärfter sexueller Übergriff: Unehrliche Entlassung, Haft für 30 Jahre und Verlust sämtlicher Entgelte und Vergütungen.
Verschärfter sexueller Übergriff auf ein Kind: Unehrliche Entlassung, 20-jährige Haft und Wegfall aller Löhne und Vergütungen.
Verschärfter sexueller Missbrauch eines Kindes: Unehrliche Entlassung, 20-jährige Haft und Wegfall aller Löhne und Vergütungen.
Erhöhter sexueller Kontakt:Unehrliche Entlassung, 20-jährige Haft und Wegfall aller Löhne und Vergütungen.
Verstärkter sexueller Kontakt mit einem Kind: Unehrliche Entlassung, 20-jährige Haft und Wegfall aller Löhne und Vergütungen.
Missbräuchlicher sexueller Kontakt mit einem Kind:Unehrliche Entlassung, 15-jährige Entbindung und Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen.
Unschuldige Freiheit mit einem Kind: Unehrliche Entlassung, 15-jährige Entbindung und Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen.
Missbräuchlicher sexueller Kontakt: Unehrliche Entlassung, 7-jährige Haft und Wegfall sämtlicher Gehälter und Zulagen.
Indecent Act: Unehrliche Entlassung, Gefängnis für 5 Jahre und Verlust aller Vergütungen und Zulagen.
Zwangsverblendung:Unehrliche Entlassung, Gefängnis für 5 Jahre und Verlust aller Vergütungen und Zulagen.
Falscher sexueller Kontakt:Unehrliche Entlassung, Entbindung für 1 Jahr und Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen.
Unsittliche Entblößung: Unehrliche Entlassung, Entbindung für 1 Jahr und Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen.
Artikel 120 enthält 36 Straftaten. Diese 36 Straftaten ersetzen diese Straftaten nach Artikel 120 und andere, die früher MCM-Straftaten nach Artikel 134 waren (der "allgemeine" Artikel).
Elemente der Beleidigung
Vergewaltigen
Durch die Anwendung von Gewalt: Dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters veranlasst hat, eine sexuelle Handlung durchzuführen, indem er Gewalt gegen diese andere Person anwendet.
Indem Sie schwere Körperverletzung verursachen: Dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters dazu veranlasst hat, eine sexuelle Handlung vorzunehmen, indem er einer Person schwere körperliche Schäden zufügt.
Mit Drohungen oder Angst machen: Dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters dazu veranlasst hat, eine sexuelle Handlung vorzunehmen, indem er die andere Person bedroht oder befürchten lässt, dass eine Person dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Entführung ausgesetzt wird.
Indem Sie ein anderes unbewusst machen: Dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters veranlasst hat, sich sexuell zu verhalten, indem er die andere Person bewusstlos macht.
Bei der Verabreichung eines Arzneimittels, eines Rauschmittels oder einer anderen ähnlichen Substanz:
(i) dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters veranlasst hat, eine sexuelle Handlung vorzunehmen, indem er dieser anderen Person ein Medikament, ein Rauschmittel oder eine andere ähnliche Substanz verabreicht hat;
(ii) dass der Angeklagte das Medikament, ein Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff mit Gewalt oder Androhung von Gewalt oder ohne das Wissen oder die Erlaubnis dieser anderen Person verabreicht hat; und
(iii) Dadurch wurde die Fähigkeit dieser anderen Person, Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt.
Verschlimmerte sexuelle Übergriffe
Mit Drohungen oder Angst machen:
(i) dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters veranlasst hat, sich sexuell zu verhalten; und
(ii) dass der Angeklagte dies tat, indem er die andere Person bedrohte oder in der Angst befürchtete, dass eine Person Körperverletzung oder eine andere Verletzung erleiden würde (außer, dass die andere Person bedroht oder befürchtet wurde, dass eine Person dem Tod ausgesetzt ist, schwere Körperverletzung oder Entführung).
Indem Sie Körperverletzung verursachen:
(i) dass der Angeklagte eine andere Person jeden Alters veranlasst hat, sich sexuell zu verhalten; und
(ii) dass der Angeklagte dies tat, indem er einer anderen Person körperlichen Schaden zufügte.
Bei einer Person, die im Wesentlichen unfähig oder im Wesentlichen unfähig ist, die Handlung zu bewerten, die Teilnahme abzulehnen oder Unwillen zu kommunizieren:
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einer anderen Person begangen hat, die in irgendeinem Alter ist; und (Hinweis: fügen Sie eines der folgenden Elemente hinzu)
(ii) dass die andere Person im Wesentlichen arbeitsunfähig war;
(iii) dass die andere Person die Art der sexuellen Handlung im Wesentlichen nicht beurteilen konnte;
(iv) dass die andere Person im Wesentlichen unfähig war, die Teilnahme an der sexuellen Handlung abzulehnen; oder
(v) dass die andere Person im Wesentlichen nicht in der Lage war, die Unwilligkeit mitzuteilen, an der sexuellen Handlung teilzunehmen.
Vergewaltigung eines Kindes noch nicht 12
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat; und
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung nicht zwölf Jahre alt war.
Vergewaltigung eines Kindes, das das Alter von 12 Jahren erreicht hat, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hat
Durch die Anwendung von Gewalt:
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat;
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iii) Dass der Angeklagte Gewalt gegen dieses Kind anwandte.
Indem Sie schwere Körperverletzung verursachen:
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat;
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iii) Dass der Angeklagte dies tat, indem er einer Person schwere Körperverletzung zufügte.
Mit Drohungen oder Angst machen:
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat;
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iii) Dass der Angeklagte dies tat, indem er das Kind bedrohte oder befürchtete, dass jede Person dem Tod, schwerer Körperverletzung oder Entführung ausgesetzt ist.
Indem Sie dieses Kind bewusstlos machen:
(i) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat;
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iii) Dass der Angeklagte das Kind bewusstlos gemacht hat.
Bei der Verabreichung eines Arzneimittels, eines Rauschmittels oder einer anderen ähnlichen Substanz:
(i) Dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat
(ii) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, das Rauschmittel jedoch erreicht hatte oder das Alter von 16 Jahren nicht erreicht hatte;
(iii) (a) dass der Angeklagte dies tat, indem er diesem Kind ein Medikament, ein Rauschmittel oder einen ähnlichen Stoff verabreichte;
(b) dass der Angeklagte das Medikament, ein Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff mit Gewalt oder Androhung von Gewalt oder ohne dessen Wissen oder Erlaubnis verabreicht hat; und
(c) Dadurch wurde die Fähigkeit dieses Kindes, Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt.
Verschlimmerung des sexuellen Übergriffs auf ein Kind, das das Alter von 12 Jahren erreicht hat, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hat:
(a) dass der Angeklagte eine sexuelle Handlung mit einem Kind verübt hat; und
(b) dass das Kind zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte.
Verstärkter sexueller Kontakt
Durch die Anwendung von Gewalt:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) dass der Angeklagte Gewalt gegen diese andere Person angewandt hat.
Indem Sie schwere Körperverletzung verursachen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) Dass der Angeklagte dies tat, indem er einer Person schwere Körperverletzung zufügte.
Mit Drohungen oder Angst machen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) Dass der Angeklagte dies tat, indem er die andere Person bedrohte oder in der Angst befürchtete, dass eine Person dem Tod, schwerer Körperverletzung oder Entführung ausgesetzt sein könnte.
Indem Sie ein anderes unbewusst machen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) Dass der Angeklagte dies tat, indem er die andere Person bewusstlos machte.
Bei der Verabreichung eines Arzneimittels, eines Rauschmittels oder einer anderen ähnlichen Substanz:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) (a) dass der Angeklagte dies tat, indem er dieser anderen Person ein Medikament, ein Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff verabreichte;
(b) dass der Angeklagte das Medikament, das Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff mit Gewalt oder Androhung oder ohne Wissen oder Erlaubnis dieser anderen Person verabreicht hat; und
(c) Dadurch wurde die Fähigkeit dieser anderen Person, Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt.
Missbräuchlicher sexueller Kontakt
Mit Drohungen oder Angst machen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) dass der Angeklagte dies tat, indem er die andere Person bedrohte oder in der Angst befürchtete, dass eine Person Körperverletzung oder eine andere Verletzung erleiden würde (außer, dass die andere Person bedroht oder befürchtet wurde, dass eine Person dem Tod ausgesetzt ist, schwere Körperverletzung oder Entführung).
Indem Sie Körperverletzung verursachen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und
(iii) Der Angeklagte tat dies, indem er einer anderen Person körperlichen Schaden zufügte.
Indem Sie ein anderes unbewusst machen:
(i) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einer anderen Person hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder von einer anderen Person verursacht hat; und (Hinweis: fügen Sie eines der folgenden Elemente hinzu)
(iii) dass die andere Person im Wesentlichen arbeitsunfähig war;
(iv) dass die andere Person die Art des sexuellen Kontakts im Wesentlichen nicht beurteilen konnte;
(v) dass die andere Person im Wesentlichen unfähig war, die Teilnahme am sexuellen Kontakt abzulehnen; oder
(vi) dass die andere Person im Wesentlichen nicht in der Lage war, die Unwilligkeit mitzuteilen, an dem sexuellen Kontakt teilzunehmen.
Falscher sexueller Kontakt
(a) dass der Angeklagte mit einer anderen Person sexuellen Kontakt hatte;
(b) dass der Angeklagte dies ohne Erlaubnis der anderen Person tat; und
(c) Dass der Angeklagte keine rechtliche Berechtigung oder rechtmäßige Ermächtigung für diesen sexuellen Kontakt hatte.
Bei einer Person, die im Wesentlichen unfähig oder im Wesentlichen unfähig ist, die Handlung zu bewerten, die Teilnahme abzulehnen oder Unwillen zu kommunizieren:
Verschlimmerung des sexuellen Kontakts mit einem Kind, das das Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht hat
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts nicht zwölf Jahre alt war.
Verschlimmerung des sexuellen Kontakts mit einem Kind, das das Alter von 12 Jahren erreicht hat, das Alter von 16 Jahren jedoch noch nicht erreicht hat
Durch die Anwendung von Gewalt:
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und (iv) dass der Angeklagte Gewalt gegen dieses Kind anwandte.
Indem Sie schwere Körperverletzung verursachen:
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iv) Dass der Angeklagte dies tat, indem er einer Person schwere Körperverletzung zufügte.
Mit Drohungen oder Angst machen:
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iv) Dass der Angeklagte dies tat, indem er das Kind oder die andere Person bedrohte oder in die Angst brachte, dass eine Person dem Tod, schwerer Körperverletzung oder Entführung ausgesetzt ist.
Indem Sie ein anderes oder jenes Kind bewusstlos machen:
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iv) Dass der Angeklagte dies tat, indem er das Kind oder die andere Person bewusstlos machte.
Bei der Verabreichung eines Arzneimittels, eines Rauschmittels oder einer anderen ähnlichen Substanz:
(i) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit einem Kind hatte; oder
(ii) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
(iii) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, aber nicht das Alter von 16 Jahren erreicht hatte; und
(iv) (a) dass der Angeklagte dies tat, indem er diesem Kind oder dieser anderen Person ein Arzneimittel, ein Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff verabreichte;
(b) dass der Angeklagte das Medikament, ein Rauschmittel oder einen anderen ähnlichen Stoff mit Gewalt oder Androhung oder ohne Wissen oder Erlaubnis dieses Kindes oder dieser anderen Person verabreicht hat; und
(c) Dadurch wurde die Fähigkeit des Kindes oder der anderen Person, Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt.
Missbräuchlicher sexueller Kontakt mit einem Kind
(a) dass der Beschuldigte sexuellen Kontakt mit einem Kind hatte; oder
(b) dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit oder mit einem Kind oder einer anderen Person mit einem Kind verursacht hat; und
c) dass das Kind zum Zeitpunkt des sexuellen Kontakts das Alter von 12 Jahren erreicht hatte, das Alter von 16 Jahren jedoch noch nicht erreicht hatte.
Unbefugte Freiheiten mit einem Kind
(a) dass der Angeklagte eine bestimmte Handlung oder Mitteilung begangen hat;
(b) dass die Handlung oder Kommunikation unanständig war;
(c) dass der Angeklagte die Tat oder Kommunikation in der physischen Anwesenheit eines bestimmten Kindes begangen hat;
(d) das Kind war unter 16 Jahre alt; und
(e) dass der Angeklagte die Tat oder Kommunikation mit der Absicht begangen hat, (i) die sexuellen Wünsche einer Person wecken, anrufen oder befriedigen; oder
(ii) eine Person missbrauchen, erniedrigen oder erniedrigen.
Unaufrichtiger Akt
(a) dass der Angeklagte bestimmte Handlungen begangen hat; und
(b) Dass das Verhalten ein unanständiges Verhalten war.
Unsittliche Entblößung
(a) dass der Angeklagte seine Genitalien, seinen After, sein Gesäß oder seinen weiblichen Brustwarzen oder Brustwarzen freilegt;
(b) dass die Exposition des Angeklagten unanständig war;
c) dass die Exposition an einem Ort stattgefunden hat, an dem vernünftigerweise davon ausgegangen werden konnte, dass das betreffende Verhalten von anderen Personen als der Familie oder dem Haushalt des Angeklagten gesehen wurde; und
(d) dass das Engagement beabsichtigt war.
Verschärfter sexueller Missbrauch eines Kindes
(a) dass der Angeklagte eine üble Tat begangen hat; und
(b) Dass die Tat mit einem Kind begangen wurde, das das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat.
Zwangsveränderung
(a) dass der Angeklagte eine bestimmte Person zu einer Prostitution gezwungen hat; und
(b) Dass der Angeklagte eine andere Person auf diese Person verwies, die daraufhin eine Prostitution durchführte.
Anmerkung: Wenn der Akt der Prostitution nicht erzwungen wurde, sondern "der Angeklagte eine bestimmte Person veranlasst, dazu verleitet oder veranlasst, einen Geschlechtsverkehr für eine Anstellung und eine Belohnung mit einer Person anzufordern, die vom Angeklagten an sie gerichtet werden soll" siehe Artikel 134.
Vorstehende Informationen aus der Handbuch für Courts-Martial
Artikel 134-38 der UCMJ - Ausbreitung und Prostitution
Artikel 134 Absatz 38 des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Ausbreitung und Prostitution. UCMJ-Prostitution.
Artikel 108 der UCMJ - Zerstörung von Staatseigentum
Die Artikel 77 bis 134 UCMJ werden als Strafartikel bezeichnet. Hier finden Sie Informationen zu Artikel 108 - Zerstörung von Staatseigentum.
Desertion im Militär - Artikel 85 der UCMJ
Erfahren Sie mehr darüber, was die UCMJ über Desertion spezifiziert und was der Unterschied zwischen dem Verlassen des Militärs und dem WOLLE ist.