Artikel 108 der UCMJ - Zerstörung von Staatseigentum
UCMJ Changes
Inhaltsverzeichnis:
Die Artikel 77 bis 134 des Uniform Code of Military Justice (UCMJ), die auch als Strafgesetze bezeichnet werden, umreißen Handlungen, die im US-Militär strafbar sind. Artikel 108 behandelt die Zerstörung von Staatseigentum, und der Text lautet:
„Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt und die ohne
- verkauft oder anderweitig veräußert;
- vorsätzlich oder durch Vernachlässigung von Schäden, Zerstörung oder Verlust; oder
- Militärisches Eigentum der Vereinigten Staaten wird vorsätzlich oder durch Vernachlässigung verloren gehen, beschädigt, zerstört, verkauft oder unrechtmäßig entsorgt werden.
Elemente
1. Verkauf oder sonstige Verwertung von militärischem Eigentum.
- Dass der Angeklagte bestimmte Gegenstände (die eine Schusswaffe oder ein Sprengstoff waren) verkauft oder anderweitig beseitigt hat
- Dass der Verkauf oder die Verfügung ohne angemessene Autorität war;
- Dass das Eigentum militärisches Eigentum der Vereinigten Staaten war, und
- Dass die Immobilie einen bestimmten Wert hatte.
2. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von militärischem Eigentum.
- Dass der Angeklagte ohne angemessene Autorität bestimmte Sachen auf eine bestimmte Weise beschädigt oder zerstört oder bestimmte Eigenschaften verloren hat;
- Dass das Eigentum militärisches Eigentum der Vereinigten Staaten war;
- Dass der Schaden, die Zerstörung oder der Verlust vorsätzlich durch den Angeklagten verursacht wurde oder das Ergebnis der Vernachlässigung des Angeklagten war; und
- Dass das Eigentum einen bestimmten Wert oder den Schaden hatte, war von einer bestimmten Höhe.
3. Verlieren, beschädigen, zerstören, verkaufen oder unrechtmäßig entsorgt werden.
- Dieses bestimmte Eigentum (welches eine Schusswaffe oder ein Sprengstoff war) ging verloren, wurde beschädigt, zerstört, verkauft oder unrechtmäßig entsorgt.
- Dass das Eigentum militärisches Eigentum der Vereinigten Staaten war;
- Dass der Verlust, die Beschädigung, die Zerstörung, der Verkauf oder die unrechtmäßige Verfügung des Angeklagten ohne ordnungsgemäße Vollmacht durch eine gewisse Pflichtverletzung des Angeklagten erlitten wurde;
- Dass die Unterlassung vorsätzlich oder fahrlässig war; und
- Dass das Eigentum einen bestimmten Wert oder den Schaden hatte, war von einer bestimmten Höhe.
Erläuterung
1. Militärisches Eigentum. Militärisches Eigentum ist sämtliches Eigentum, echtes oder persönliches Eigentum, das sich im Besitz einer der Streitkräfte der Vereinigten Staaten befindet, von ihm gehalten oder genutzt wird. Es ist unerheblich, ob das verkaufte, veräußerte, zerstörte, verlorene oder beschädigte Eigentum an den Angeklagten, an eine andere Person ausgegeben oder überhaupt ausgegeben wurde.
Wenn entweder direkt oder durch Indizien nachgewiesen wird, dass einzelne Gegenstände an den Angeklagten ausgegeben wurden, kann aus allen Beweisen geschlossen werden, dass der nachgewiesene Schaden, die Zerstörung oder der Verlust auf die Vernachlässigung des Angeklagten zurückzuführen ist. Handelswaren von Service-Tauschgeschäften sind in diesem Artikel kein militärisches Eigentum.
2. Verlieren, beschädigen, zerstören, verkaufen oder unrechtmäßig entsorgt werden. „Leiden“ heißt, zulassen oder zulassen. Das in diesem Artikel angegebene vorsätzliche oder fahrlässige Leiden beinhaltet: vorsätzliche Verletzung oder vorsätzliche Missachtung bestimmter Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen; rücksichtslose oder ungerechtfertigte persönliche Nutzung der Immobilie; verursachen oder zulassen, dass es der Witterung ausgesetzt bleibt, unsicher untergebracht oder nicht bewacht wird; zulassen, dass es von anderen Personen konsumiert, verschwendet oder verletzt wird; oder an eine Person ausleihen, von der bekannt ist, dass sie unverantwortlich ist und von der sie beschädigt wird.
3. Wert und Schaden. Bei Verlust, Zerstörung, Verkauf oder unrechtmäßiger Verfügung kontrolliert der Wert der Immobilie die Höchststrafe, die festgelegt werden kann. Im Schadensfall kontrolliert die Höhe des Schadens. In der Regel handelt es sich bei der Höhe des Schadens um die geschätzten oder tatsächlichen Reparaturkosten durch die normalerweise mit einer solchen Arbeit beschäftigte staatliche Stelle oder die Ersatzkosten, wie in den staatlichen Preislisten oder anders angegeben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Weniger eingeschlossene Straftaten
(1) Verkauf oder Veräußerung von militärischem Eigentum.
a) Artikel 80 - Versuche
b) Artikel 134 - Verkauf oder Veräußerung von nicht militärischem Staatseigentum
(2) Militärisches Eigentum vorsätzlich beschädigt.
a) Artikel 108 - Beschädigung von militärischem Eigentum durch Vernachlässigung
(b) Artikel 109 - vorsätzliches Beschädigen von nicht militärischem Eigentum
c) Artikel 80 - Versuche
(3) Willentlich militärisches Eigentum leiden, um beschädigt zu werden.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, dass das militärische Eigentum beschädigt wird
b) Artikel 80 - Versuche
(4) Militärisches Eigentum mutwillig zerstören.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung der Zerstörung von militärischem Eigentum
(b) Artikel 109 - mutwilliges Zerstören von nicht militärischem Eigentum
c) Artikel 108 - vorsätzliches Beschädigen von militärischem Eigentum
(d) Artikel 109 - vorsätzliches Beschädigen von nicht militärischem Eigentum
(e) Artikel 108 - durch Vernachlässigung von Schäden an militärischem Eigentum
(f) Artikel 80 - Versuche
(5) Willentlich leidenschaftliches militärisches Eigentum zerstört werden.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung des zu vernichtenden militärischen Eigentums
b) Artikel 108 - mutwilliges Leiden von militärischem Eigentum, um beschädigt zu werden
c) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, dass das militärische Eigentum beschädigt wird
(d) Artikel 80 - Versuche
(6) Gewollter Verlust von militärischem Eigentum.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, Verlust von militärischem Eigentum
b) Artikel 80 - Versuche
(7) Willentlich leidenschaftliches militärisches Eigentum verloren gehen.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, dass militärisches Eigentum verloren geht
b) Artikel 80 - Versuche
(8) Willkürliches militärisches Eigentum soll verkauft werden.
(a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung und Verkauf von militärischem Eigentum
b) Artikel 80 - Versuche
(9) Willkürliches militärisches Eigentum, das zu Unrecht entsorgt werden kann.
a) Artikel 108 - durch Vernachlässigung, dass militärisches Eigentum in der behaupteten Weise zu Unrecht entsorgt wird
b) Artikel 80 - Versuche
Maximale Bestrafung
(1) Verkauf oder sonstige Verwertung von militärischem Eigentum.
(ein) Mit einem Wert von 500,00 USD oder weniger. Entlassungsverhalten, Verlust aller Vergütungen und Zulagen sowie Einkerkerung für 1 Jahr.
(b) Mit einem Wert von mehr als 500,00 USD oder einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff. Unehrliche Entlassung, Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen sowie 10 Jahre Haft.
(2) Durch Vernachlässigung, Zerstörung oder Verlust, oder durch Vernachlässigung des Leidens, verloren zu gehen, zu beschädigen, zu zerstören, zu verkaufen oder falsch zu entsorgen, militärisches Eigentum.
(ein) Von einem Wert oder Schaden von $ 500,00 oder weniger. Haft für 6 Monate und zwei Drittel des Lohnes pro Monat für 6 Monate.
(b) Mit einem Wert oder Schaden von mehr als 500,00 $. Entlassungsverhalten, Verlust aller Entgelte und Zulagen sowie Einkerkerung für 1 Jahr.
(3) Beschädigte, zerstörerische oder vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung, Verkauf oder unrechtmäßige Verwertung von militärischem Eigentum.
(ein) Von einem Wert oder Schaden von $ 500,00 oder weniger. Entlassungsverhalten, Verlust aller Entgelte und Zulagen sowie Einkerkerung für 1 Jahr.
(b) Mit einem Wert oder Schaden von mehr als 500,00 $ oder einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff. Unehrliche Entlassung, Verlust sämtlicher Gehälter und Zulagen sowie 10 Jahre Haft.
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Artikel 134 Absatz 38 des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Ausbreitung und Prostitution. UCMJ-Prostitution.
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Strafbare Artikel des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Artikel 120: Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und anderes sexuelles Fehlverhalten.
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