• 2024-07-02

Nichtgerichtliche Strafe (Artikel 15) Berufungen

Strafbefehl erhalten | Einstellung Strafverfahren noch möglich?

Strafbefehl erhalten | Einstellung Strafverfahren noch möglich?

Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Bei der Verhängung einer außergerichtlichen Bestrafung (NJP) muss der kommandierende Offizier sicherstellen, dass der Angeklagte über sein Recht auf Berufung informiert wird. Eine Person, die nach Artikel 15 bestraft wird, kann gegen die Verhängung einer solchen Strafe auf geeignete Weise Rechtsmittel bei der zuständigen Beschwerdeinstanz einlegen.

Zeitpunkt der Beschwerden

Rechtsbehelfe müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Auferlegung von NJP schriftlich eingereicht werden. Andernfalls kann auf das Rechtsmittel verzichtet werden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Berufungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Auferlegung von NJP, obwohl die verhängte Strafe ganz oder teilweise ausgesetzt ist.

Wenn dem Angeklagten der Anschein vorliegt, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der die Vorbereitung und Einreichung des Einspruchs innerhalb der Frist von fünf Kalendertagen unmöglich oder äußerst schwierig machen würde, sollte der Angeklagte unverzüglich den Beamten benachrichtigen, der die festgestellten Probleme bestraft hat, und einen Antrag stellen angemessene Verlängerung der Zeit. Der die NJP auferlegende Offizier stellt fest, ob ein wichtiger Grund vorliegt, und informiert den Angeklagten, ob eine Fristverlängerung zulässig ist.

Ein Bediensteter, der Berufung eingelegt hat, muss möglicherweise eine Zwangsbestrafung oder zusätzliche Zölle erfahren, die während der Berufung der Beschwerde auferlegt wurden, mit der Ausnahme, dass die Beschwerde von der Beschwerdeinstanz nicht innerhalb von fünf Tagen (nicht Arbeitstagen) nach der schriftlichen Beschwerde in Anspruch genommen wird wurde eingereicht, und wenn der Angeklagte dies beantragt hat, bleibt jede nicht ausgeführte Strafe, die Zurückhaltung oder zusätzliche Abgaben beinhaltet, so lange bestehen, bis ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Zwei Rechtsmittelgründe

Es gibt nur zwei Gründe für die Berufung: Die Strafe war ungerecht oder die Strafe war im Verhältnis zu der begangenen Straftat unverhältnismäßig. Eine ungerechte Strafe liegt vor, wenn der Beweis nicht ausreicht, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat; wenn die Verjährungsfrist die rechtmäßige Bestrafung verbietet; oder wenn eine andere Tatsache, einschließlich der Ablehnung wesentlicher Rechte, die Gültigkeit der Strafe in Frage stellt. Die Bestrafung ist unverhältnismäßig, wenn sie nach Auffassung des Gutachters für die begangene Straftat zu schwer ist.

Ein Täter, der seine Strafe für zu streng hält, appelliert deshalb an einer unverhältnismäßigen Strafe, unabhängig davon, ob sein Brief in präziser Terminologie den Boden kunstvoll darstellt oder nicht.

Beachten Sie jedoch, dass eine Strafe rechtmäßig sein kann, aber angesichts von Umständen wie der Art der Straftat unangemessen oder unfair ist. das Fehlen erschwerender Umstände; die früheren Aufzeichnungen des Täters; und alle anderen Umstände bei der Milderung und Milderung. Die Beschwerdebegründe müssen im Beschwerdebrief des Beschuldigten nicht kunstvoll angegeben werden, und der Gutachter muss möglicherweise auf den entsprechenden Grund schließen, der in dem Schreiben enthalten ist. Kunstfertige Entwürfe, unangemessene Adressaten oder andere Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung sind kein Grund, die Weiterleitung der Beschwerde an die Überprüfungsbehörde abzulehnen.

Wenn ein Kommandant in der Adressatenkette Verwaltungsfehler feststellt, sollten diese, sofern sie wesentlich sind, in der Bestätigung des Kommandanten korrigiert werden, die die Beschwerde weiterleitet. Wenn ein Angeklagter seinen Brief nicht an alle zuständigen Befehlshaber in der Befehlskette richtet, sollte der Kommandant, der den Fehler feststellt, lediglich die Berufung erneut anfordern und weiterleiten. Er sollte die Beschwerde nicht zur Neufassung an den Beschuldigten zurücksenden, da die Beschwerde unverzüglich an die Überprüfungsbehörde weitergeleitet werden sollte.

Der Beamte, der die Strafe verhängt hat, sollte nicht durch eine Bestätigung gegen die Vorwürfe der Berufung "verteidigen", sondern sollte gegebenenfalls die Rationalisierung der Beweise erläutern. Zum Beispiel hat der Offizier vielleicht entschieden, einem Bericht eines Zeugen die Tatsachen zu glauben, während er nicht daran glaubt, dass sich ein anderer Zeuge an den gleichen Sachverhalt erinnert, und dies sollte in die Bestätigung aufgenommen werden. Dieser Offizier kann sachdienliche Fakten als Hilfe für die Überprüfungsbehörde ordnungsgemäß einbeziehen, sollte jedoch eine unerhebliche Ermordung der beschuldigten Person vermeiden.

Schließlich sollten Fehler, die in der Entscheidung zur Einführung von NJP oder in Bezug auf die Höhe der verhängten Strafe gemacht wurden, von diesem Beamten korrigiert und die Korrekturmaßnahmen in der Beförderungsvermerkung vermerkt werden. Auch wenn die Korrekturmaßnahme ergriffen wird, muss die Beschwerde an den Prüfer weitergeleitet werden.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der NJP nicht um ein Strafverfahren handelt, sondern um ein Verwaltungsverfahren, das in erster Linie korrigierender Natur ist und dazu bestimmt ist, geringfügige Disziplinarverstöße ohne das Stigma einer gerichtlichen Verurteilung vor Gericht zu behandeln. Folglich ist der Beweisstandard, der in den Anhörungen nach Artikel 15 angewandt wird, "das Vorwiegen der Beweise" und "über einen vernünftigen Zweifel hinaus".

Verfahrens- und Beweisfehler

Verfahrensfehler machen die Bestrafung nicht ungültig, es sei denn, der Fehler oder die Fehler lehnen ein wesentliches Recht ab oder verletzen dieses Recht erheblich. Wenn also ein Täter nicht ordnungsgemäß vor seinem Recht gewarnt wurde, in der mündlichen Verhandlung zu schweigen, jedoch keine Erklärung abgegeben hat, hat er keine wesentliche Verletzung erlitten.Wurde einem Täter nicht mitgeteilt, dass er ein Recht hatte, NJP abzulehnen, und hatte er ein solches Recht, so stellt der Fehler die Ablehnung eines wesentlichen Rechts dar.

Bei NJP-Anhörungen gelten keine strengen Beweisregeln. Beweisfehler, die keine unzureichenden Beweise darstellen, führen normalerweise nicht zu einer Bestrafung.

Anwalt Review

Teil V, Abs. 7e, MCM (1998 ed.), Verlangt, dass die Überprüfungsbehörde den Rechtsbehelf zur Prüfung an einen Anwalt weiterleiten muss, bevor über eine Berufung, die über die von einem O-3-Kommandanten erhobene Strafe hinausgeht, Klage erhoben wird und Ratschläge. Der Rat des Anwalts ist eine Angelegenheit zwischen der Überprüfungsbehörde und dem Anwalt und wird nicht Teil des Beschwerdepakets. Die meisten Dienste verlangen nun, dass alle NJP-Beschwerden vor einem Tätigwerden der Überprüfungsbehörde von einem Anwalt geprüft werden.

Autorisierte Berufungsklage

Bei einer Berufung in einer Berufung oder sogar in Fällen, in denen keine Berufung eingelegt wurde, kann die übergeordnete Behörde die gleiche Befugnis in Bezug auf die Strafe ausüben, die von dem Beamten verhängt wird, der die Strafe verhängt hat. Daher kann die Überprüfungsbehörde

  1. Bestätige die Bestrafung im Ganzen
  2. Mildern Sie die Strafe ab oder legen Sie sie zurück, um Fehler zu korrigieren
  3. Die Strafe aus Gründen der Gnade mildern, überweisen oder aussetzen (ganz oder teilweise)
  4. Die Klage abzuweisen (Wenn dies geschehen ist, muss der Gutachter die Wiederherstellung aller Rechte, Privilegien und des Eigentums, die der Angeklagte aufgrund der Verhängung der Bestrafung verloren hat, anweisen.) Oder
  5. Ermächtigung zu einer erneuten Anhörung, wenn wesentliche Verfahrensfehler vorliegen, die nicht die Feststellung unzureichender Beweise für die Auferlegung von NJP darstellen.

Bei der Wiederaufnahme darf die verhängte Strafe jedoch nicht schwerer sein als die während des Ausgangsverfahrens verhängte Strafe, es sei denn, andere Straftaten, die nach dem Datum des Ausgangsverfahrens eingetreten sind, werden den ursprünglichen Straftaten hinzugefügt. Wenn der Angeklagte, obwohl er nicht an einem Schiff hängt oder in ein Schiff einfährt, auf sein Recht verzichtet, ein Gerichtsverfahren vor dem ursprünglichen Verfahren zu verlangen, kann er dieses Recht nicht wegen derselben Straftaten bei der Wiederaufnahme geltend machen, sondern das Recht als zu neuen Verstößen bei der Wiederaufnahme.

Nach Abschluss der Maßnahme durch die Überprüfungsbehörde wird das Servicemitglied unverzüglich über das Ergebnis informiert.

Quelle:

Informationen abgeleitet von Handbuch Militärgerichtsbarkeit & Zivilrecht


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