Betrunken im Dienst, Artikel 112 der UCMJ
Article 112 UCMJ
Informationen stammen aus dem Handbuch für das Kriegsgericht, 2002, Kapitel 4, Absatz 36
Das Uniform Code of Military Justice (UCMJ) ist ein Militärstrafrechtskodex des Kongresses, der für alle Militärangehörigen gilt. Ein Teil der UCMJ befasst sich mit der Bestrafung von Angehörigen des Militärs, die im Dienst betrunken sind.
„Jede Person, die diesem Kapitel unterliegt, außer Wachposten oder Ausguck, die im Dienst als betrunken befunden wird, wird bestraft, wie es ein Kriegsgericht vorschreiben kann.“
Elemente.
(1) dass der Angeklagte eine bestimmte Pflicht hatte; und
(2) Dass der Angeklagte im Dienst betrunken aufgefunden wurde.
Erläuterung.
(1) Betrunken. Siehe Paragraph 35c (6).
(2) Pflicht. "Pflicht" bedeutet militärische Pflicht. Jede Pflicht, zu deren Erfüllung ein Offizier oder eine beauftragte Person von einer höheren Behörde gesetzlich verpflichtet werden kann, ist zwangsläufig eine militärische Pflicht. Im Sinne dieses Artikels sind der Kommandant eines Postens, eines Kommandos oder einer Abteilung auf dem Feld sowie der befehlshabende Offizier an Bord eines Schiffes bei der tatsächlichen Ausübung des Kommandos ständig im Dienst. Bei anderen Offizieren oder Mannschaften bezieht sich der Begriff "Dienst" auf Aufgaben oder Routine oder Einzelheiten in der Besatzung, auf einer Station oder auf dem Feld und bezieht sich nicht auf Zeiträume, in denen von diesen keine Pflicht verlangt wird Anordnungen oder Vorschriften, Offiziere und Mannschaften nehmen den Status der Freizeit ein, der als "dienstfrei" oder "in Freiheit" bezeichnet wird. In einer Region der aktiven Feindseligkeiten sind die Umstände häufig so, dass alle Mitglieder eines Kommandos ordnungsgemäß als ununterbrochen angesehen werden können Dienst im Sinne dieses Artikels.
So sind auch ein Offizier des Tages und Mitglieder der Wache oder der Wache während ihrer gesamten Tour im Sinne dieses Artikels im Dienst.
(3) Art der Straftat. Es ist notwendig, dass der Angeklagte betrunken aufgefunden wird, während er tatsächlich die angebliche Pflicht erfüllt, und dass die Tatsache, dass der Angeklagte vor Dienstantritt betrunken wurde, die Schuldfrage nicht berührt, auch wenn es sich um eine Erleichterung handelt. Übernimmt der Angeklagte jedoch keine Verantwortung oder tritt er überhaupt in die Pflicht, so fällt das Verhalten des Angeklagten nicht in den Anwendungsbereich dieses Artikels, ebenso wenig wie das einer Person, die von der Pflicht abwesend ist und betrunken aufgefunden wird so abwesend.
In dem Artikel ist auch die Trunkenheit während des Dienstes enthalten, die vorausschauender Natur ist, beispielsweise die eines Flugzeugpersonals, das zum Bereitschaftsdienst für den Flug oder einer eingetragenen Person, die zum Bereitschaftsdienst für den Wachdienst angewiesen ist.
(4) Verteidigung. Wenn die vorgesetzten Behörden wissen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Zuteilung des Dienstes betrunken ist, und der Angeklagte danach diese Pflicht ohnehin übernehmen darf, oder wenn der Trunkenheit eine versehentliche Überdosierung zu medizinischen Zwecken zuzuschreiben ist, hat der Angeklagte eine Verteidigung zu diesem Vergehen. Siehe jedoch Ziffer 76 (Dienstunfähigkeit).
Artikel 134-38 der UCMJ - Ausbreitung und Prostitution
Artikel 134 Absatz 38 des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Ausbreitung und Prostitution. UCMJ-Prostitution.
Strafbare Artikel der UCMJ: Artikel 120
Strafbare Artikel des Einheitlichen Militärgerichtsgesetzes - Artikel 120: Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und anderes sexuelles Fehlverhalten.
Artikel 108 der UCMJ - Zerstörung von Staatseigentum
Die Artikel 77 bis 134 UCMJ werden als Strafartikel bezeichnet. Hier finden Sie Informationen zu Artikel 108 - Zerstörung von Staatseigentum.