Wissen, was Untermietverträge in Gewerbeimmobilien beinhalten
Gewerbemietvertrag: Das müsst Ihr beachten
Inhaltsverzeichnis:
Eine Untervermietung ist ein Miet- oder Mietvertrag zwischen einem Mieter, der bereits einen Pachtvertrag für eine Gewerbefläche oder ein Grundstück unterhält, und einer anderen Partei, die als Untermieter oder Untermieter bezeichnet wird und die einen Teil oder die gesamte Fläche nutzen möchte. Der Mieter tritt dem Untermieter, den er im Rahmen seines ursprünglichen Mietvertrages beim Vermieter hält, bestimmte Rechte zu oder gibt ihm bestimmte Rechte.
Wer zahlt die Miete?
Ein Untermieter zahlt seine Miete an den ursprünglichen Mieter, der gemeinhin als Untermieter bezeichnet wird. Sie kann sich entweder die gemietete Fläche mit dem Sublessor teilen oder die gesamte Fläche von ihm übernehmen. Sie zahlt ihre Miete nicht direkt an den Vermieter.
Der Untermieter bleibt für die Mietzahlungen an den Vermieter gemäß den Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses rechtlich verantwortlich. Wenn der Untermieter die Miete nicht überweist, muss der Untermieter sie aus seiner eigenen Tasche bezahlen oder riskieren, die Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrags zu verletzen. Es ist immer eine gute Idee, Ihren potenziellen Untermieter aus diesem Grund zu prüfen. Werfen Sie einen Blick auf ihre Kreditauskunft, bevor Sie mit ihr einen Untermietvertrag abschließen.
Normalerweise gibt es keine Regel, die besagt, dass ein Sublesser dem Untermieter nicht mehr Miete berechnen kann, als er derzeit dem Vermieter aufgrund seiner eigenen Pacht zahlt. Die gesetzlichen Bestimmungen können jedoch unterschiedlich sein. Überprüfen Sie also, bevor Sie versuchen, einen Gewinn aus der Vereinbarung zu erzielen.
Das Potenzial für Schäden
Ebenso wäre der ursprüngliche Mieter oder der Untermieter für die Reparaturkosten gesetzlich verantwortlich, wenn der Untermieter das Eigentum in irgendeiner Weise beschädigt hat, es sei denn, diese Möglichkeit ist in der Untervermietung enthalten. Der Untermieter bleibt auch dann für den Schaden verantwortlich, der sich aus seinem ursprünglichen Vertrag oder dem Vermieter ergibt, wenn der Untermieter ausfällt und die Zahlung verweigert. Eine Untervermietung ersetzt nicht den ursprünglichen Mietvertrag. Es ist eher eine private Vereinbarung zwischen dem Sublessor und dem Sublessee.
Zuweisbare Rechte
Ein Untermieter kann einem Untermieter, der nicht bereits aufgrund seiner eigenen Pacht- oder Mietvereinbarung mit dem Vermieter unterhalten hat, keine Rechte übertragen. Zum Beispiel kann sich der gemietete Raum in einem großen Komplex befinden, wobei jedem Mieter bestimmte Stellplätze zugewiesen werden. Der Sublesser kann nicht mehr Parklücken gewähren, als er gemäß den Bedingungen seines ursprünglichen Mietvertrags ein Recht hat, obwohl er im Rahmen seines oder ihres Rechts ist, weniger zu geben.
Zustimmung des Vermieters
Ein Sublessor kann seine Räumlichkeiten nicht untervermieten, es sei denn, er darf dies gemäß den in seinem eigenen Pachtvertrag enthaltenen Bedingungen. Wenn der Mietvertrag bezüglich der Untervermietung schweigt - dies bedeutet nicht, dass die Untervermietung verboten ist, dies aber auch nicht ausdrücklich erlaubt - kann er den Vermieter um Erlaubnis bitten und diese Erlaubnis idealerweise schriftlich erhalten. Andernfalls ist es durchaus möglich, dass der Vermieter Gründe für die Räumung hat, insbesondere wenn der Untermieter die Räumlichkeiten geräumt und vollständig dem Untermieter übergeben hat.
In diesem Fall hätte der Vermieter einen unbekannten Dritten in seinem Eigentum. Sollte er rechtliche Schritte unternehmen, um den Untermieter von den Räumlichkeiten zu entfernen, hat der Untermieter möglicherweise einen Rechtsbehelf gegen den Untermieter, um eine untragbare Vereinbarung abzuschließen und Rechte zu übertragen, die er nicht übertragen konnte.
In einigen größeren Städten gibt es Verordnungen, die die Vermieter dazu verpflichten, Untervermietungen zu akzeptieren. Dies kann jedoch bei Wohnimmobilien häufiger sein als bei gewerblichen Immobilien. Wenn Sie eine solche Vereinbarung treffen möchten, wenden Sie sich an Ihren Vermieter und möglicherweise an einen Anwalt vor Ort.
Untervermietung kann bei gewerblichen Immobilien ein vernünftiger Schritt sein, aber sowohl der Untermietvertrag als auch der Untermieter müssen sich ihrer Rechte und Pflichten gemäß dem Gesetz bewusst sein.
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